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	<title>Kommentare zu: Geschwindigkeitskontrollen auf der Ostsee</title>
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	<description>blog über Boote, Motorboote, Bootstouren und Wassersport</description>
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		<title>Von: Henning</title>
		<link>http://www.boote-blog.de/2007/05/08/geschwindigkeitskontrollen-auf-der-ostsee/comment-page-1/#comment-16198</link>
		<dc:creator>Henning</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jul 2007 10:27:39 +0000</pubDate>
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		<description>Die &#220;berwachung des eingef&#252;hrten Tempolimits ist sch&#228;rfer als erwartet. Innerhalb eines Wochenendes hat die Polizei 27 &quot;Raser&quot; feststellen m&#252;ssen. F&#252;nf Bootsf&#252;hrer waren sogar so schnell unterwegs, dass Sie Anzeigen bekamen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die &#220;berwachung des eingef&#252;hrten Tempolimits ist sch&#228;rfer als erwartet. Innerhalb eines Wochenendes hat die Polizei 27 &#8220;Raser&#8221; feststellen m&#252;ssen. F&#252;nf Bootsf&#252;hrer waren sogar so schnell unterwegs, dass Sie Anzeigen bekamen.</p>
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		<title>Von: Henning</title>
		<link>http://www.boote-blog.de/2007/05/08/geschwindigkeitskontrollen-auf-der-ostsee/comment-page-1/#comment-14487</link>
		<dc:creator>Henning</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2007 10:22:50 +0000</pubDate>
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		<description>Das kommt darauf an, wo man sich befindet (siehe unten folgende Beispiele). Es wird jedoch sowohl gegen&#252;ber dem Ufer, als auch gegen&#252;ber dem Wasser gemessen (Drehzahl des Polizeibootes). Es sollte jedoch immer Str&#246;mung und Toleranz abgezogen werden.

==========================
Seeschifffahrtsstra&#223;enordnung
(SeeSchStrO)
==========================

§ 26 Fahrgeschwindigkeit

(1) Jedes Fahrzeug, Wassermotorrad und Segelsurfbrett mu&#223; unter Beachtung von Regel 6 der Kollisionsverh&#252;tungsregeln mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren. Fahrzeuge und Wassermotorr&#228;der haben ihre Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zu vermindern, wie es erforderlich ist, um Gef&#228;hrdungen durch Sog oder Wellenschlag zu vermeiden, insbesondere beim Vorbeifahren an 
1. H&#228;fen, Schleusen und Sperrwerken, 

2. festliegende F&#228;hren, 

3. man&#246;vrierunf&#228;higen und festgekommenen Fahrzeugen sowie an man&#246;vrierbehinderten Fahrzeugen nach Regel 3 Buchstabe g der Kollisionsverh&#252;tungsregeln, 

4. schwimmenden Ger&#228;ten und schwimmenden Anlagen, 

5. au&#223;ergew&#246;hnlichen Schwimmk&#246;rpern, die geschleppt werden, sowie 

6. an Stellen, die durch die Sichtzeichen &#252;ber Geschwindigkeitsbeschr&#228;nkung oder durch die Flagge &quot;A&quot; des Internationalen Signalbuches gekennzeichnet sind.
(2) Wird der Verkehr durch Sichtzeichen und bei verminderter Sicht zus&#228;tzlich durch Schallsignale geregelt, so ist die Geschwindigkeit so einzurichten, da&#223; bei einer kurzfristigen &#196;nderung des gezeigten Sichtzeichens oder des gegebenen Schallsignals das Fahrzeug sofort aufgestoppt werden kann. Wird an einer Anlage zur Regelung des Verkehrs durch Lichter kein Sichtzeichen gezeigt, so ist aufzustoppen, bis weitere Anweisung erfolgt. 

(3) Innerhalb von Strecken, deren Grenzen nach § 60 Abs. 1 bekanntgemacht sind, darf die bekanntgemachte H&#246;chstgeschwindigkeit durch das Wasser, auf dem Nord-Ostsee-Kanal &#252;ber Grund, nicht &#252;berschritten werden. 

(4) Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb darf au&#223;erhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 Metern von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers eine H&#246;chstgeschwindigkeit durch das Wasser von 8 Kilometern (4,3 Seemeilen) in der Stunde nicht &#252;berschritten werden.

==========================
Binnenschifffahrtsstra&#223;enordnung
(BinSchStrO)
==========================

§ 12.04 Fahrgeschwindigkeit

Die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit gegen&#252;ber dem Ufer betr&#228;gt

vom Hafen Bamberg (km 2,80) bis zur Einm&#252;ndung in die Donau f&#252;r Fahrzeuge und Verb&#228;ndeaa.	mit einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,30 m:	13 km/h,
bb.	mit einer Abladetiefe von mehr als 1,30 m:	11 km/h.


abweichend von Buchstabe a Doppelbuchstabe bb auf den Kanalbr&#252;cken &#252;berdie Zenn	(km 53,70),
die Rednitz	(km 61,90) und
die Schwarzach	(km 79,07)
f&#252;r Fahrzeuge und Verb&#228;nde mit einer Abladetiefe von mehr als 2,20 m:	6 km/h.


Die zust&#228;ndige Beh&#246;rde kann f&#252;r einzelne Strecken und aus besonderen Anl&#228;ssen abweichend von Nummer 1 f&#252;r Kleinfahrzeuge h&#246;here Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstra&#223;e sowie der &#252;brige Schiffsverkehr nicht &#252;ber Geb&#252;hr beeintr&#228;chtigt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das kommt darauf an, wo man sich befindet (siehe unten folgende Beispiele). Es wird jedoch sowohl gegen&#252;ber dem Ufer, als auch gegen&#252;ber dem Wasser gemessen (Drehzahl des Polizeibootes). Es sollte jedoch immer Str&#246;mung und Toleranz abgezogen werden.</p>
<p>==========================<br />
Seeschifffahrtsstra&#223;enordnung<br />
(SeeSchStrO)<br />
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<p>§ 26 Fahrgeschwindigkeit</p>
<p>(1) Jedes Fahrzeug, Wassermotorrad und Segelsurfbrett mu&#223; unter Beachtung von Regel 6 der Kollisionsverh&#252;tungsregeln mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren. Fahrzeuge und Wassermotorr&#228;der haben ihre Geschwindigkeit rechtzeitig so weit zu vermindern, wie es erforderlich ist, um Gef&#228;hrdungen durch Sog oder Wellenschlag zu vermeiden, insbesondere beim Vorbeifahren an<br />
1. H&#228;fen, Schleusen und Sperrwerken, </p>
<p>2. festliegende F&#228;hren, </p>
<p>3. man&#246;vrierunf&#228;higen und festgekommenen Fahrzeugen sowie an man&#246;vrierbehinderten Fahrzeugen nach Regel 3 Buchstabe g der Kollisionsverh&#252;tungsregeln, </p>
<p>4. schwimmenden Ger&#228;ten und schwimmenden Anlagen, </p>
<p>5. au&#223;ergew&#246;hnlichen Schwimmk&#246;rpern, die geschleppt werden, sowie </p>
<p>6. an Stellen, die durch die Sichtzeichen &#252;ber Geschwindigkeitsbeschr&#228;nkung oder durch die Flagge &#8220;A&#8221; des Internationalen Signalbuches gekennzeichnet sind.<br />
(2) Wird der Verkehr durch Sichtzeichen und bei verminderter Sicht zus&#228;tzlich durch Schallsignale geregelt, so ist die Geschwindigkeit so einzurichten, da&#223; bei einer kurzfristigen &#196;nderung des gezeigten Sichtzeichens oder des gegebenen Schallsignals das Fahrzeug sofort aufgestoppt werden kann. Wird an einer Anlage zur Regelung des Verkehrs durch Lichter kein Sichtzeichen gezeigt, so ist aufzustoppen, bis weitere Anweisung erfolgt. </p>
<p>(3) Innerhalb von Strecken, deren Grenzen nach § 60 Abs. 1 bekanntgemacht sind, darf die bekanntgemachte H&#246;chstgeschwindigkeit durch das Wasser, auf dem Nord-Ostsee-Kanal &#252;ber Grund, nicht &#252;berschritten werden. </p>
<p>(4) Vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb darf au&#223;erhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 Metern von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers eine H&#246;chstgeschwindigkeit durch das Wasser von 8 Kilometern (4,3 Seemeilen) in der Stunde nicht &#252;berschritten werden.</p>
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Binnenschifffahrtsstra&#223;enordnung<br />
(BinSchStrO)<br />
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<p>§ 12.04 Fahrgeschwindigkeit</p>
<p>Die zul&#228;ssige H&#246;chstgeschwindigkeit gegen&#252;ber dem Ufer betr&#228;gt</p>
<p>vom Hafen Bamberg (km 2,80) bis zur Einm&#252;ndung in die Donau f&#252;r Fahrzeuge und Verb&#228;ndeaa.	mit einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,30 m:	13 km/h,<br />
bb.	mit einer Abladetiefe von mehr als 1,30 m:	11 km/h.</p>
<p>abweichend von Buchstabe a Doppelbuchstabe bb auf den Kanalbr&#252;cken &#252;berdie Zenn	(km 53,70),<br />
die Rednitz	(km 61,90) und<br />
die Schwarzach	(km 79,07)<br />
f&#252;r Fahrzeuge und Verb&#228;nde mit einer Abladetiefe von mehr als 2,20 m:	6 km/h.</p>
<p>Die zust&#228;ndige Beh&#246;rde kann f&#252;r einzelne Strecken und aus besonderen Anl&#228;ssen abweichend von Nummer 1 f&#252;r Kleinfahrzeuge h&#246;here Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstra&#223;e sowie der &#252;brige Schiffsverkehr nicht &#252;ber Geb&#252;hr beeintr&#228;chtigt werden.</p>
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		<title>Von: Nils</title>
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		<dc:creator>Nils</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jun 2007 15:00:42 +0000</pubDate>
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		<description>Was messen die Mehlm&#252;tzen eigentlich? Fahrt durchs Wasser oder Fahrt &#252;ber Grund? Falls durchs Wasser - werden bei der Messung Wind- und Stromversatz, bzw. Wellengang eingerechnet? Falls &#252;ber Grund - besteht f&#252;r kleine Sportboote hier GPS-Ausr&#252;stungspflicht?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was messen die Mehlm&#252;tzen eigentlich? Fahrt durchs Wasser oder Fahrt &#252;ber Grund? Falls durchs Wasser &#8211; werden bei der Messung Wind- und Stromversatz, bzw. Wellengang eingerechnet? Falls &#252;ber Grund &#8211; besteht f&#252;r kleine Sportboote hier GPS-Ausr&#252;stungspflicht?</p>
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