Bootstouren Motoren und Technik 
An alle, die nach Österreich wollen: Lasst Euer Motorboot zu Hause und geht wandern, oder versucht doch mal einen Einblick in die kunst des Segelns zu bekommen
An alle, die in Österreich zu Hause sind und ein Motorboot besitzen: Mein Mitgefühl ist mit Euch
Warum?
Weil auf Österreichs Seen gilt in der Sommerzeit ein beinahe lückenloses Motorbootfahrverbot auf Seen. Die österreichischen Seen unterliegen unterschiedlichen Zulassungskriterien und Vorschriften. Für motorisierte Schwimmkörper, so der Oberbegriff für Wet - Bikes, Jet - Skis, Motorsurfer, Aqua - Skooter etc. gelten die gleichen Einschränkungen wie für die Motorboote. Boote mit Elektromotor bis 500 Watt sind dagegen zumeist zugelassen. Für Ruder- und Segelboote bestehen nur in Ausnahmefällen örtlich oder zeitlich begrenzte Einschränkungen.
Hier mal eine kurze Auflistung, die nicht den Anspruch der Vollständigkeit hat:
Wolfgangsee
Der Wolfgangsee ist nur für Boote mit Innenborder zugelassen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteht auf dem Wolfgangsee ein Nachtfahrverbot (von 21.00 bis 07.00 Uhr). Vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist das Fahren auf dem See für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor generell verboten, in den Monaten Mai, Juni und September nur an Sonn- und Feiertagen. Vor dem Ufer gilt eine Sperrzone von 200 m. Um die Mitte des Sees zu erreichen, dürfen nur die
markierten Fahrgassen passiert werden.
Atter- und Traunsee
Auf dem Atter- und Traunsee dürfen Boote mit Elektromotor, mit Innenborder und mit Außenborder bis 80 kW Höchstleistung fahren. Das Nachtfahrverbot gilt von 22.00 bis 07.00 Uhr. Auch diese Seen sind vom 1. Juli bis 31. August für alle Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gesperrt und auch hier gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Mai, Juni und September.
Salzburger-Land
Das Befahren der Seen im Salzburger Land ist nur für Wassersportfahrzeuge und Schwimmkörper mit Elektroantrieb gestattet.
Steiermark
Das Befahren der Seen in der Steiermark ist nur für Wassersportfahrzeuge und Schwimmkörper mit Elektroantrieb gestattet.
Tirol
Auf allen fließenden Gewässern sowie den Tiroler Seen dürfen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht fahren.
Wie es mit Wasserski in Österreich aussieht, das erspare ich mir, den Lesern mit dem Ziel Österreich und den Österreichern. Aber bei der Liste der Fahrverboten für Verbrennungsmotoren und dem gesunden Menschenverstand, was ein 500 Watt-Boot so wegzieht (das ist übrigens mehr als eine halbe Pferdestärke!!) , kann man sich ja vorstellen dass das ausßer an Wasserskiliften (keine Ahnung ob es die gibt) schwierig werden sollte eine Stelle zu finden, an der das möglich ist (zu Zeiten mit angemessener Temperatur und möglicher Freizeit). Denn kaum einer wird sich sein 500 Watt-Boot tunen und damit am Dienstagvormittag im November (sollte ausßerhalb der meisten Verbotszeiten liegen) zur Wasserskirunde aufbrechen.